Rechtsprechung
LG München I, 28.01.2004 - 21 O 23156/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,21160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Rechts am eigenen Bild bei Fehlen der erforderlichen Zustimmung; Ausnahmevorschrift des § 23 Kunsturhebergesetz (KUG); Herausfallen von Veröffentlichungen aus dem Anwendungsbereich der Ausnahmebestimmung, die sich nicht mit dem Informationsbedürfnis der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
LG München I untersagt Media Markt Werbung mit Dieter Bohlen
Papierfundstellen
- ZUM 2004, 318
- afp 2004, 295
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97
Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person
Auszug aus LG München I, 28.01.2004 - 21 O 23156/03
Die Verfügungsbeklagten haben durch die Schaltung der angegriffenen Werbeanzeige das Recht des Klägers am eigenen Bild (§ 22 KUG) verletzt und durch diesen Verstoß gegen das kraft ausdrücklicher Gesetzesvorschrift unter Sonderschutz gestellte Selbstbestimmungsrecht des Abgebildeten und zugleich in das nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen, wobei das durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine besonderen Erscheinungsformen wie das Recht am eigenen Bild dem Schutz nicht nur ideeller, sondern auch kommerzieller Interessen an der Persönlichkeit dienen (vgl. nur BGH GRUR 2000, 715-717 - Der blaue Engel).Daher fallen derartige Veröffentlichungen, die sich nicht mit dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit rechtfertigen lassen, von vornherein aus dem Anwendungsbereich dieser Ausnahmebestimmung heraus (BGH GRUR 1956, 42 7 Paul Dahlke; GRUR 2000, 715-717 - Der blaue Engel).
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99
Preisgegenüberstellung im Schaufenster
Auszug aus LG München I, 28.01.2004 - 21 O 23156/03
Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Rechtsauffassung der Verfügungsbeklagten, dass eine vergleichende Werbung es erfordert, dass die Originalanzeige zumindest in Ausschnitten in die vergleichende Werbeanzeige aufgenommen wird, weder in den Bestimmungen des § 2 UWG noch in der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2002, 72 Preisgegenüberstellung im Schaufenster) eine Stütze findet.